Das Jahr 2025 bringt zahlreiche neue Regelungen, Vorgaben und Förderbedingungen für Immobilieneigentümer mit sich. Wir haben die wichtigsten Änderungen zusammengestellt, damit Sie bestens informiert sind und rechtzeitig handeln können.
1. Förderung bleibt verfügbar – mit Ausnahmen
Auch 2025 starten viele Förderprogramme wie gewohnt, obwohl der endgültige Bundeshaushalt erst Mitte des Jahres verabschiedet wird. Dank der vorläufigen Haushaltsführung stehen weiterhin 45 % der geplanten Mittel zur Verfügung.
Wichtige Punkte:
- Anträge für Energieberatung, Heizungsförderung und Effizienzhaussanierung können weiterhin gestellt werden.
- KfW-Programm 455-B zur Barrierefreiheit wurde eingestellt.
- Förderstopp bei hoher Nachfrage möglich.
Neuerungen in der Heizungsförderung:
- Wärmepumpen müssen an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway angeschlossen werden.
- Nach Verzicht auf eine Förderzusage gilt eine Sperrfrist von 6 Monaten, bevor ein neuer Antrag gestellt werden kann.
2. Neue Solarpflichten und GEG 2024
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bleibt eine zentrale Grundlage für Sanierungen. Wer seine Heizung erneuert, muss weiterhin mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Zudem gilt seit 2025 eine Solarpflicht in Bayern und Niedersachsen für Dachsanierungen.
3. Steigende Energiekosten durch CO2-Preis
Der CO2-Preis ist von 45 auf 55 Euro pro Tonne gestiegen:
- Heizöl verteuert sich um 3,2 Cent/Liter.
- Erdgas kostet 0,24 Cent/kWh mehr.
- Eine Familie mit 20.000 kWh Verbrauch zahlt rund 263 Euro an CO2-Kosten – etwa 50 Euro mehr als 2024.
Auch die Gasnetzentgelte steigen, da Netzbetreiber kürzere Abschreibungsdauern verwenden dürfen.
4. Strompreise und dynamische Tarife
- Stromumlagen: Steigen um etwa 1,3 Cent/kWh auf 3,15 Cent/kWh.
- Dynamische Stromtarife: Stromanbieter müssen Haushalten mit intelligenten Messsystemen dynamische Tarife anbieten. Diese Tarife ändern sich stündlich basierend auf dem Strombörsenpreis.
5. Smart Meter für Haushalte
Private Haushalte haben seit 2025 das Recht auf den Einbau eines Smart Meters. Diese intelligenten Stromzähler:
- Erfassen, wie viel und wann Strom verbraucht wird.
- Versenden Daten automatisch.
- Sind besonders nützlich bei der Nutzung dynamischer Stromtarife.
6. Austauschpflicht für alte Heizungen
Seit 2025 gelten strengere Emissionsgrenzwerte für:
- Heizkessel und Einzelöfen (Inbetriebnahme vor 2010).
- Alte Gas- und Ölheizungen (Austauschpflicht aus dem GEG 2024).
7. Photovoltaik: Änderungen bei Steuer und Vergütung
- Steuerbefreiung für PV-Anlagen gilt bis zu 30 kW peak pro Wohneinheit (vorher 15 kW).
- Einspeisevergütung für Anlagen bis 10 kW sinkt um 1 % auf 7,95 Cent/kWh.
8. Neue Grundsteuer
Ab 2025 gilt die neue Grundsteuer auf Basis neu bewerteter Immobilienwerte. Die Bescheide der Kommunen werden bis Februar 2025 zugestellt.
Fazit: 2025 rechtzeitig handeln
Die Änderungen betreffen nahezu alle Eigentümer und Mieter. Prüfen Sie Ihre Immobilie, Fördermöglichkeiten und Energiekosten. Insbesondere bei der Heizungserneuerung, Solaranlagen und der Nutzung dynamischer Stromtarife lohnt sich eine frühzeitige Planung.
Für individuelle Beratung und Unterstützung stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung – jetzt Kontakt aufnehmen!